Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Erledigung der Formalitäten beim Standesamt werden folgende Unterlagen benötigt:

Mit diesen Unterlagen können wir die meisten anfallenden Formalitäten für Sie abwickeln.

  • Der Verstorbene ist ledig: eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch der Eltern.
  • Bei Eheleuten eine Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch.
  • Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil und das Familienstammbuch oder eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk.
  • Bei Verwitweten sind es die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehegatten oder das Familienstammbuch.
  • Kopien der Dokumente sind leider nicht zulässig, es werden nur Originale oder beglaubigte Kopien zugelassen.

Was noch benötigt werden kann:

  • Bei einer Feuerbestattung ist eine Willenserklärung der Angehörigen nötig. Diese können wir auch für Sie aufsetzen.
  • Bei Verstreuungen in Deutschland muss der Verstorbene dies schriftlich in einer Willenserklärung verfügt haben. Hier können wir Ihnen ebenfalls behilflich sein.
  • Wenn Sie die Urne zu Hause haben möchten, müssen wir Sie enttäuschen, die Asche unterliegt in NRW dem Bestattungszwang, sie muss also beigesetzt werden. Wenn wir jedoch in den Niederlanden kremieren, kann die Urne am Krematorium abgeholt werden. Allerdings darf sie nicht nach Deutschland eingeführt werden. Eine andere Möglichkeit besteht darin, in der Schweiz zu kremieren, hier kann man zum Abschiednehmen die Asche nach Hause nehmen.